Garantie - für den Fall der Fälle
Die 3 – Jahresgarantie auf Neuwagen gilt zu einer Laufleistung von 100.000 km, gemäß den Suzuki – Garantiebestimmungen.
Zum Beispiel mit Abschleppdienst, Mietwagen u.v.m. und das über den ganzen Garantiezeitraum von 3 Jahren.
Sie schließt direkt an die 3 – Jahresgarantie auf Neuwagen an und verlängert sich mit jeder planmäßigen Wartung bei uns kostenfrei um ein weiteres Jahr – längstens bis zu einem Fahrzeugalter von 8 Jahren oder 140.000 km (bei Across und Swace 120.000 km).
Abgedeckt sind die wesentlichen Bauteile wie Motor, Getriebe, Kraftstoff- und Bremsanlage, Lenkung sowie ein Großteil der Elektrik. Voraussetzung ist eine lückenlose Wartungshistorie. Auch bereits zugelassene Fahrzeuge können aufgenommen werden – sprechen Sie uns einfach an.
Es gelten die Suzuki – Garantiebedingungen.
Darum erhalten Sie beim Kauf eines neuen SUZUKI eine 12 – Jahresgarantie gegen Durchrostung.